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THC-Grenzwert 3,5 ng/mL: Was der neue Wert für Ihre Fahreignung bedeutet

Seit Juni 2024 gilt im deutschen Straßenverkehrsrecht ein neuer Grenzwert für THC:

8. September 2026 5 Min LesezeitMPU Logik Redaktion

Seit Juni 2024 gilt im deutschen Straßenverkehrsrecht ein neuer Grenzwert für THC:

3,5 ng/mL THC im Blutserum

Das ist die Grenze, ab der eine Ordnungswidrigkeit nach §24a Abs. 1a StVG vorliegt — unabhängig davon, ob tatsächlich eine Fahrtüchtigkeitsbeeinträchtigung festgestellt wird.

Für viele Menschen, die Cannabis konsumieren und Auto fahren, hat dieser Wert weitreichende Konsequenzen. Dieser Artikel erklärt, was er bedeutet, wie er gemessen wird — und was er für eine mögliche MPU bedeutet.

Warum es jetzt einen festen Grenzwert gibt

Davor galt: Jede nachweisbare THC-Menge im Blut war eine Ordnungswidrigkeit — auch kleinste Spuren aus Passivkonsum oder weit zurückliegendem Konsum. Diese Regelung wurde 2024 vom Bundesverfassungsgericht als unverhältnismäßig eingestuft.

Die neue Regelung orientiert sich an einem Wert, der aus wissenschaftlicher Sicht mit einer Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit assoziiert ist — analog zum Alkohol-Grenzwert von 0,5 Promille.

Der Grenzwert gilt für THC im Blutserum — nicht für den Urin. Wer unterhalb von 3,5 ng/mL liegt, begeht keine Ordnungswidrigkeit nach §24a — solange keine anderen Substanzen im Spiel sind und keine konkreten Fahrausfallerscheinungen vorliegen.

Was 3,5 ng/mL THC bedeutet

Nachweiszeiten: Es kommt auf das Konsummuster an

THC ist fettlöslich. Es lagert sich im Körperfettgewebe an und wird über einen längeren Zeitraum wieder freigesetzt. Das führt dazu, dass Nachweiszeiten stark variieren:

Konsummuster · THC im Blut über 3,5 ng/mL: ca. wie lange nach letztem Konsum?

Einmaliger Konsum · In der Regel wenige Stunden (2–6h)

Gelegentlicher Konsum (1–2x/Woche) · Bis zu 12–24 Stunden

Regelmäßiger Konsum (täglich) · Bis zu mehrere Tage nach letztem Konsum

Starker chronischer Konsum · Möglicherweise über eine Woche

Wichtig: Diese Zahlen sind Richtwerte. Individuelle Unterschiede (Körperfettanteil, Metabolismus, Konsummenge) können die tatsächliche Nachweiszeit erheblich beeinflussen.

Der praktische Schluss: Wer täglich Cannabis konsumiert, ist nach aktuellem Forschungsstand unter Umständen nicht in der Lage, mit Sicherheit zu beurteilen, ob er zum Zeitpunkt des Fahrens unter dem Grenzwert liegt.

THC vs. THCCOOH: Warum der Unterschied wichtig ist

Neben THC wird im Blut häufig auch THCCOOH gemessen — das Abbauprodukt von THC, der sogenannte Metabolit.

Für den neuen Grenzwert nach §24a zählt ausschließlich THC selbst — nicht THCCOOH. Das ist eine wichtige Klarstellung.

THCCOOH ist ein sogenannter Körperdurchgangsmarker: Er zeigt an, dass THC im Körper verarbeitet wurde — aber nicht, dass aktuell Beeinträchtigung vorliegt. THCCOOH kann Wochen nach dem letzten Konsum noch nachweisbar sein, ohne dass eine aktuelle Wirkung besteht.

Für MPU-Zwecke ist THCCOOH trotzdem relevant: Es kann auf regelmäßigen Konsum hinweisen und zur Einschätzung des Konsummusters herangezogen werden.

Ab wann wird eine MPU angeordnet?

Der neue Grenzwert nach §24a ist eine Ordnungswidrigkeit — kein automatischer MPU-Auslöser.

Eine MPU kann jedoch angeordnet werden wenn:

  • Die Blutprobe einen THC-Wert über 3,5 ng/mL zeigt und gleichzeitig auffällige Fahrweise oder Fahrausfallerscheinungen dokumentiert wurden
  • Ein Zusammenhang mit weiteren Auffälligkeiten (z.B. Cannabis-Konsum + Alkohol, oder wiederholter Vorfall) besteht
  • Hinweise auf regelmäßigen Cannabiskonsum vorliegen (z.B. hoher THCCOOH-Wert)
  • Das Führerscheinamt aufgrund der Gesamtlage Zweifel an der Fahreignung hat

Die Rechtsgrundlage für die MPU ist dann §13a FeV (neu seit CanG 2024) — spezifisch für Cannabis.

Was bei der MPU geprüft wird

Bei einer Cannabis-MPU (§13a FeV) stehen die D-Hypothesen des BK5 im Zentrum:

  • D1: Drogenabhängigkeit (auch Cannabis)
  • D2: Drogenmissbrauch (schädlicher Cannabis-Gebrauch)
  • D3: Moderater Cannabiskonsum — neu seit BK5 2026

Die entscheidende Frage bei D3: Hat die Person ein Trennungsvermögen — also die Fähigkeit, zuverlässig Cannabis-Konsum und Fahren zu trennen?

Ein THC-Befund über 3,5 ng/mL während des Fahrens ist der direkte Beweis dafür, dass dieses Trennungsvermögen zu diesem Zeitpunkt nicht vorlag.

Was der Grenzwert nicht schützt

Wichtig zu verstehen: Der Grenzwert schützt nicht vor einer MPU bei regelmäßigem Konsum.

Wer einen hohen THCCOOH-Wert zeigt, der auf regelmäßigen Konsum hinweist — auch wenn der THC-Wert zum Messzeitpunkt unter 3,5 ng/mL war — kann dennoch in eine MPU geraten, wenn das Führerscheinamt Zweifel an der Fahreignung hat.

Und: Wer Cannabis konsumiert und Alkohol trinkt und dabei fährt, liegt in einem Bereich, der deutlich strengere Maßstäbe auslöst — dazu mehr in Artikel 31.

Fallstudie: Leon K., 26 Jahre, Azubi

Leon hatte am Freitagabend Cannabis konsumiert. Am Sonntagnachmittag — etwa 30 Stunden später — war er mit dem Auto gefahren. Er fühlte sich nüchtern. Er war auch nüchtern — subjektiv.

Eine routinemäßige Verkehrskontrolle, ein Drogentest: positiv. Die Blutprobe ergab 4,8 ng/mL THC im Serum.

Leon hatte nicht gewusst, dass regelmäßiger Konsum (er konsumierte 2–3 Mal pro Woche) dazu führt, dass THC nach 30 Stunden noch über dem Grenzwert liegen kann.

Das Führerscheinamt ordnete eine MPU an. Grundlage: §13a FeV, D2-Hypothese (schädlicher Gebrauch durch mangelndes Trennungsvermögen).

Bei der MPU musste Leon erklären: Wusste er über die Nachweiszeiten Bescheid? Hat er aktiv versucht, Cannabis und Fahren zu trennen? Hat er das Risiko gekannt?

Ehrliche Antwort: Nein. Er hatte es nicht gewusst. Er hatte geglaubt, 30 Stunden seien genug.

In der Vorbereitung arbeitete Leon heraus: Das war kein böser Wille, sondern Unwissenheit — aber Unwissenheit, die konsequent adressiert werden musste. Er legte Abstinenzbelege vor, dokumentierte seine Einstellung zu Cannabis neu, und konnte überzeugend darlegen, warum er heute anders mit dem Thema umgeht.

Das Gutachten war positiv.

Was Sie jetzt wissen sollten

Wenn Sie einen THC-Befund über 3,5 ng/mL hatten und nun eine MPU droht oder angeordnet wurde:

  1. Verstehen Sie Ihren Konsumtyp — Gelegenheitskonsum oder regelmäßiger Konsum? Das ist für die Hypothese entscheidend.
  2. Sichern Sie Ihre Laborunterlagen — THC-Wert, THCCOOH-Wert, Messzeitpunkt
  3. Beginnen Sie früh mit der Vorbereitung — D-Hypothesen haben spezifische Anforderungen an Abstinenzbelege

In der kostenlosen MPU Logik Simulation klären wir, welche D-Hypothese für Sie gilt — und was Sie konkret tun müssen.

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