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8 Punkte in Flensburg — und jetzt? Der Weg zurück

Ab 8 Punkten droht der Entzug. Was dann passiert, welche Fristen gelten und wie die MPU-Vorbereitung aussieht.

10. Juni 2026 2 Min LesezeitTimo Schuhen

Was das Fahreignungs-Bewertungssystem bedeutet

Seit 2014 gilt in Deutschland das Fahreignungs-Bewertungssystem (FAER) nach §4 StVG. Punkte werden im Zentralregister beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) in Flensburg erfasst. Anders als früher gibt es heute ein einheitliches System mit drei Stufen:

  • 1–3 Punkte: Keine Maßnahme, aber Punkte werden registriert
  • 4–5 Punkte: Ermahnung durch die Fahrerlaubnisbehörde
  • 6–7 Punkte: Verwarnung — mit der Möglichkeit freiwilliger Maßnahmen
  • 8 Punkte oder mehr: Entzug der Fahrerlaubnis nach §4 Abs. 5 StVG

Was bei 8 Punkten konkret passiert

Erreicht oder überschreitet Ihr Punktestand im FAER den Wert von 8, entzieht die zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel das Straßenverkehrsamt Ihres Wohnorts) die Fahrerlaubnis. Die Behörde setzt eine Frist zur Abgabe des Führerscheins — meist 2 Wochen. Das Fahren nach Entzug ist eine Straftat (§21 StVG).

Wichtig: Die Behörde entzieht die Fahrerlaubnis von Amts wegen — es gibt keine Verhandlung und keinen Einspruch gegen den Entzug selbst, wohl aber gegen fehlerhafte Punkteberechnung. Eine anwaltliche Prüfung der Punktehistorie lohnt sich deshalb in jedem Fall.

Die Sperrfrist und die Neuerteilung

Nach dem Entzug wegen 8+ Punkten gilt eine Mindest-Sperrfrist von 6 Monaten (§29 FeV). Die Fahrerlaubnisbehörde kann auch eine längere Sperrfrist anordnen. Nach Ablauf der Sperrfrist ist eine Neuerteilung möglich — aber nur nach erfolgreicher MPU, wenn dies behördlich angeordnet wurde.

Wann eine MPU angeordnet wird

Nicht jeder Punkteentzug führt automatisch zu einer MPU-Pflicht. Die Anordnung einer Fahreignungsuntersuchung (§11 Abs. 3 FeV) erfolgt, wenn die Behörde konkrete Anhaltspunkte hat, dass die Fahreignung beeinträchtigt ist — zum Beispiel bei:

  • Wiederholten schwerwiegenden Verkehrsverstößen (z. B. mehrfache Rotlichtverstöße, Raserei)
  • Auffälligkeiten, die auf Aggressionsprobleme oder mangelnde Verkehrsangepasstheit hindeuten
  • Kombination mit Alkohol- oder Drogendelikten

Wer eine MPU-Aufforderung erhält, sollte sich unverzüglich mit einem spezialisierten Berater in Verbindung setzen — nicht erst kurz vor dem Termin.

MPU-Vorbereitung bei Punktedelikten: Was zählt

Die MPU bei Punktedelikten ist anders als bei Alkohol oder Drogen: Im Vordergrund stehen Einstellungen zum Verkehr, Risikobereitschaft, Regelakzeptanz und der Umgang mit Stress am Steuer. Gutachter prüfen nach V1–V5-Hypothesen (BK5), ob die Person ein grundlegendes Eignungsproblem im Bereich Verkehrsangepasstheit hat.

Wer nachweisen kann, dass er sein Verhalten reflektiert hat — etwa durch einen freiwilligen Fahrkurs, Coaching oder dokumentierte Verhaltensänderungen — hat bessere Karten. Generelle Beteuerungen ohne konkrete Belege reichen in der Regel nicht.

Konkret: Was jetzt zu tun ist

  • Punktestand beim KBA schriftlich anfragen (Datenauszug nach §30 StVG, gebührenfrei)
  • Führerschein fristgerecht abgeben — Fahren nach Entzug ist strafbar
  • Rechtsanwalt auf Punkte-Fehler prüfen lassen
  • Sperrfrist-Ende berechnen und Neuerteilungsantrag frühzeitig vorbereiten
  • Bei MPU-Anordnung: Sofort Beratung suchen, nicht erst kurz vor dem Termin
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